Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720 FIG CH-LU

§ 30 Fischereigesetz (FiG) - Grundsatz

Förderung der Fischerei
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§ 30 FiG · Grundsatz

1. Der Kanton unterstützt Bestrebungen zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei und zur ökologisch angemessenen Hebung des Fisch- und Krebsbestands im Rahmen des im Voranschlag genehmigten Kredits.

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