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720 FIG CH-LU

§ 14 Fischereigesetz (FiG) - Patentgewässer

Fischereipacht, Fischereipatente, Freiangelfischerei - Fischereipatente
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§ 14 FiG · Patentgewässer

1. Der Regierungsrat bezeichnet die Gewässer, für die Fischereipatente ausgegeben werden.

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