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720 FIG CH-LU

§ 13 Fischereigesetz (FiG) - Einschränkung der Fischereiberechtigung

Fischereipacht, Fischereipatente, Freiangelfischerei - Fischereipacht
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§ 13 FiG · Einschränkung der Fischereiberechtigung

1. Die gleiche Person darf höchstens in zwei Fischereirevieren im Kanton Luzern fischereiberechtigt sein.

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