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FIG
CH-LU
§ 13 Fischereigesetz (FiG) - Einschränkung der Fischereiberechtigung
Fischereipacht, Fischereipatente, Freiangelfischerei - Fischereipacht
§ 13 FiG · Einschränkung der Fischereiberechtigung
1. Die gleiche Person darf höchstens in zwei Fischereirevieren im Kanton Luzern fischereiberechtigt sein.