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CH-LU
§ 7 Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen - Gesuch
Bewilligungsverfahren
§ 7 Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen · Gesuch
1. Das Gesuch um eine Ausnahmebewilligung ist schriftlich und begründet bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Das Schutzobjekt, auf welches sich das Gesuch bezieht, ist genau zu bezeichnen.