Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
717 CH-LU

§ 7 Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen - Gesuch

Bewilligungsverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen · Gesuch

1. Das Gesuch um eine Ausnahmebewilligung ist schriftlich und begründet bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Das Schutzobjekt, auf welches sich das Gesuch bezieht, ist genau zu bezeichnen.

← § 5 Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen Zweck § 8 Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →