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717 CH-LU

§ 14 Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 14 Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1990 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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