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715c CH-LU

§ 8 Verordnung zum Schutz der Pilze - Zulässige Menge

Beschränkungen des Pilzsammelns
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§ 8 Verordnung zum Schutz der Pilze · Zulässige Menge

1. Eine Person darf pro Tag nicht mehr als 2 kg Pilze sammeln.

2. Das Sammeln von Morcheln und Eierschwämmen ist auf 1/2 kg beschränkt.

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