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715c CH-LU

§ 7 Verordnung zum Schutz der Pilze - Organisiertes Sammeln

Beschränkungen des Pilzsammelns
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§ 7 Verordnung zum Schutz der Pilze · Organisiertes Sammeln

1. Das Pilzsammeln durch organisierte Veranstaltungen ist verboten.

2. Exkursionen von Pilzvereinen und Schulklassen gelten nicht als organisierte Veranstaltungen, sofern die gesammelten Pilze nur der Ausbildung oder der Forschung dienen.

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