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715c CH-LU

§ 6 Verordnung zum Schutz der Pilze - Gewerbsmässiges Sammeln

Beschränkungen des Pilzsammelns
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§ 6 Verordnung zum Schutz der Pilze · Gewerbsmässiges Sammeln

1. Das gewerbsmässige Sammeln von Pilzen ist verboten.

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