714c
CH-LU
§ 5 Verordnung zum Schutze der Chestenenweid in der Gemeinde Weggis - Verbot von baulichen Anlagen
Schutzvorschriften
§ 5 Verordnung zum Schutze der Chestenenweid in der Gemeinde Weggis · Verbot von baulichen Anlagen
1. Im ganzen Naturschutzgebiet dürfen keine Hoch- und Tiefbauten, keine Masten, Freileitungen, festen Einfriedungen und Reklamevorrichtungen errichtet werden.
2. Davon ausgenommen ist die schonende Errichtung einer mobilen Transportseilanlage zur forstwirtschaftlichen Nutzung der oberhalb und seitlich des Naturschutzgebietes liegenden Wälder.