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714c CH-LU

§ 4 Verordnung zum Schutze der Chestenenweid in der Gemeinde Weggis - Schutz der Bodenfläche

Schutzvorschriften
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§ 4 Verordnung zum Schutze der Chestenenweid in der Gemeinde Weggis · Schutz der Bodenfläche

1. Jede Veränderung oder Schmälerung der Riedflächen und des Trockenrasens durch Ausgrabungen, Aufschüttungen, Entwässerungen, Bewässerungen oder sonstige Veränderungen des Wasserhaushaltes sowie die Düngung sind untersagt.

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