714c
CH-LU
§ 4 Verordnung zum Schutze der Chestenenweid in der Gemeinde Weggis - Schutz der Bodenfläche
Schutzvorschriften
§ 4 Verordnung zum Schutze der Chestenenweid in der Gemeinde Weggis · Schutz der Bodenfläche
1. Jede Veränderung oder Schmälerung der Riedflächen und des Trockenrasens durch Ausgrabungen, Aufschüttungen, Entwässerungen, Bewässerungen oder sonstige Veränderungen des Wasserhaushaltes sowie die Düngung sind untersagt.