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714b CH-LU

§ 7 Verordnung zum Schutze des Wauwilermooses - d. Nutzung

Zonenvorschriften
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§ 7 Verordnung zum Schutze des Wauwilermooses · d. Nutzung

1. Im Naturschutzreservat sind die Jagd auf Sumpf- und Wasservögel sowie die Ausübung der Fischerei in den Flachteichen untersagt.

2. Jede Düngung ist untersagt.

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