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CH-LU
§ 2 Verordnung zum Schutze des Wauwilermooses - Zonenplan
Geschütztes Gebiet
§ 2 Verordnung zum Schutze des Wauwilermooses · Zonenplan
1. Das Schutzgebiet wird eingeteilt in
a. * ein Naturschutzreservat, welches die Flachteile und das südlich, westlich und östlich an die Teiche angrenzende Sumpfgebiet umfasst;
b. eine Landschaftsschutzzone, welche das übrige geschützte Gebiet umfasst.
2. Das Schutzgebiet ist auf einem Plan 1:5000 eingezeichnet, welcher Bestandteil dieser Verordnung ist.
3. Der Plan liegt in den Gemeinden Egolzwil, Ettiswil, Schötz und Wauwil, auf der Verwaltung der Strafanstalt Wauwilermoos und in der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zur Einsicht auf.