Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
714b CH-LU

§ 1 Verordnung zum Schutze des Wauwilermooses - Zweck

Geschütztes Gebiet
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung zum Schutze des Wauwilermooses · Zweck

1. Das Gebiet der Staatsdomäne Wauwilermoos, ausgenommen das die Gebäulichkeiten der Strafanstalt umfassende Areal und das Gebiet des Rorbelmooses, wird zur Sicherung der Landschaft vor Verunstaltung sowie zur Erhaltung der Pflanzen und Tiere, insbesondere der Sumpf- und Wasservögel, unter Schutz gestellt.

Zweck § 2 Verordnung zum Schutze des Wauwilermooses →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →