Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
714a CH-LU

§ 8 Verordnung zum Schutze des Hangmoors im Gitzitobel, Gemeinde Schongau - Inkrafttreten

Straf- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Verordnung zum Schutze des Hangmoors im Gitzitobel, Gemeinde Schongau · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 15. Juli 1969 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

← § 7 Verordnung zum Schutze des Hangmoors im Gitzitobel, Gemeinde Schongau Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →