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§ 2 Verordnung zum Schutze des Hangmoors im Gitzitobel, Gemeinde Schongau - Schutzgebiet

Geschütztes Gebiet
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§ 2 Verordnung zum Schutze des Hangmoors im Gitzitobel, Gemeinde Schongau · Schutzgebiet

1. Das Schutzgebiet umfasst die Grundstücke Nrn. 1038, 1119 und 1120 mit Wiesen- und Waldfläche in der Gemeinde Schongau.

2. Das Schutzgebiet ist in einem Plan 1:1000 eingezeichnet, welcher Bestandteil dieser Verordnung ist.

3. Der Plan liegt in der Gemeinde Schongau und in der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zur Einsicht auf.

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