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714a CH-LU

§ 1 Verordnung zum Schutze des Hangmoors im Gitzitobel, Gemeinde Schongau - Zweck

Geschütztes Gebiet
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§ 1 Verordnung zum Schutze des Hangmoors im Gitzitobel, Gemeinde Schongau · Zweck

1. Das Hangmoor Bachtalen mit angrenzendem Wald im Gitzitobel wird zur Sicherung der Landschaft vor Verunstaltung sowie zur Erhaltung des Pflanzenbestandes unter Schutz gestellt und zum Naturschutzreservat erklärt.

Zweck § 2 Verordnung zum Schutze des Hangmoors im Gitzitobel, Gemeinde Schongau →

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