713b
CH-LU
§ 15 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft Hagimoos in den Gemeinden Ettiswil und Mauensee - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 15 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft Hagimoos in den Gemeinden Ettiswil und Mauensee · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2003 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.