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713b CH-LU

§ 15 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft Hagimoos in den Gemeinden Ettiswil und Mauensee - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 15 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft Hagimoos in den Gemeinden Ettiswil und Mauensee · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2003 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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