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CH-LU
§ 1 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft Hagimoos in den Gemeinden Ettiswil und Mauensee - Schutzziel
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft Hagimoos in den Gemeinden Ettiswil und Mauensee · Schutzziel
1. Die Verordnung hat zum Zweck
a. * die Torfstichgebiete im Hagimoos und seiner Umgebung in den Gemeinden Ettiswil und Mauensee zu erhalten und
b. die Renaturierung beeinträchtigter Teile des Schutzgebietes zu fördern.
2. Dadurch sollen insbesondere die standortheimische Pflanzen- und Tierwelt und ihre ökologischen Grundlagen erhalten und gefördert sowie die geomorphologischen Eigenarten des Gebietes bewahrt werden.
3. Daneben sollen speziell die Lebensräume der Amphibien geschützt und aufgewertet werden.