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CH-LU
§ 9 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos - Nutzung
Schutzbestimmungen - Landschaftsschutzzone
§ 9 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos · Nutzung
1. Die standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung ist zulässig.
2. Dafür notwendige Bauten und Anlagen sind zulässig. Sie haben sich nach Grösse, Form und Farbe in die Landschaft einzufügen.