Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
713a CH-LU

§ 9 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos - Nutzung

Schutzbestimmungen - Landschaftsschutzzone
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos · Nutzung

1. Die standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung ist zulässig.

2. Dafür notwendige Bauten und Anlagen sind zulässig. Sie haben sich nach Grösse, Form und Farbe in die Landschaft einzufügen.

← § 8 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos Zweck § 10 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →