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CH-LU
§ 2 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos - Geschütztes Gebiet
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos · Geschütztes Gebiet
1. Das geschützte Gebiet wird in eine Naturschutzzone, eine Pufferzone sowie eine Landschaftsschutzzone eingeteilt.
2. Die Zonen sind in einem Plan 1:5000 vom 2. Mai 1995 eingezeichnet. Der Plan ist Bestandteil dieser Verordnung.
3. Der Plan liegt in der Gemeinde Dagmersellen und in der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zur Einsicht auf.