Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
713a CH-LU

§ 2 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos - Geschütztes Gebiet

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos · Geschütztes Gebiet

1. Das geschützte Gebiet wird in eine Naturschutzzone, eine Pufferzone sowie eine Landschaftsschutzzone eingeteilt.

2. Die Zonen sind in einem Plan 1:5000 vom 2. Mai 1995 eingezeichnet. Der Plan ist Bestandteil dieser Verordnung.

3. Der Plan liegt in der Gemeinde Dagmersellen und in der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zur Einsicht auf.

← § 1 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos Zweck § 3 Verordnung zum Schutz der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchser Moos →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →