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712d CH-LU

§ 9 Verordnung zum Schutz des Mettlenmooses in der Gemeinde Eschenbach - Kleingehölze

Schutzbestimmungen
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§ 9 Verordnung zum Schutz des Mettlenmooses in der Gemeinde Eschenbach · Kleingehölze

1. In der Naturschutzzone sind Pflegemassnahmen für Kleingehölze nach Massgabe des Amtes für Natur- und Landschaftsschutz durchzuführen. Im übrigen gilt die Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen vom 19. Dezember 1989.

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