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712d CH-LU

§ 2 Verordnung zum Schutz des Mettlenmooses in der Gemeinde Eschenbach - Geschütztes Gebiet

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Verordnung zum Schutz des Mettlenmooses in der Gemeinde Eschenbach · Geschütztes Gebiet

1. Das geschützte Gebiet wird in eine Naturschutzzone und in eine Pufferzone eingeteilt.

2. Die Zonen sind in einem Plan 1:2000 vom 21. Juni 1996 eingezeichnet. Der Plan ist Bestandteil dieser Verordnung.

3. Der Plan liegt in der Gemeinde Eschenbach und in der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zur Einsicht auf.

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