712d
CH-LU
§ 1 Verordnung zum Schutz des Mettlenmooses in der Gemeinde Eschenbach - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung zum Schutz des Mettlenmooses in der Gemeinde Eschenbach · Zweck
1. Die Verordnung bezweckt den Schutz und Unterhalt der Torfstichgebiete im Mettlenmoos und seiner Umgebung in der Gemeinde Eschenbach. Sie sind als Lebensräume einer möglichst vielfältigen, für das Schutzgebiet typischen Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten.
2. Die Renaturierung beeinträchtigter Teile des Schutzgebiets ist zu fördern.