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712c CH-LU

§ 9 Verordnung zum Schutz der Moore - Zone mit leichter Düngung

Schutzbestimmungen - Nutzungsbeschränkungen für die einzelnen Zonen
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§ 9 Verordnung zum Schutz der Moore · Zone mit leichter Düngung

1. In der Zone mit leichter Düngung sind alle landwirtschaftlichen Nutzungen untersagt ausser

a. leichtes Düngen,

b. das Weiden von Rindvieh und

c. das Mähen.

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