Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
712c CH-LU

§ 21 Verordnung zum Schutz der Moore - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 21 Verordnung zum Schutz der Moore · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung zum Schutz der Moore Mettilimoos, Nesslebrunnebode, Geuggelhusemoos und Fuchseremoos in Finsterwald, Gemeinde Entlebuch, vom 20. Oktober 1989 wird aufgehoben.

← § 20 Verordnung zum Schutz der Moore Schutzziel § 22 Verordnung zum Schutz der Moore →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →