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712c CH-LU

§ 13 Verordnung zum Schutz der Moore - Düngen

Schutzbestimmungen - Pflege der Zonen
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§ 13 Verordnung zum Schutz der Moore · Düngen

1. In der Zone mit leichter Düngung kann alle zwei Jahre gut verrotteter Mist ausgeführt werden. Abweichungen sind durch Pflege- und Bewirtschaftungsvereinbarungen oder durch Verfügung festzulegen.

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