712b
CH-LU
§ 14 Verordnung zum Schutz der Wässermatten an der Rot in den Gemeinden Grossdietwil, Altbüron und Pfaffnau - Inkrafttreten
Schlussbestimmung
§ 14 Verordnung zum Schutz der Wässermatten an der Rot in den Gemeinden Grossdietwil, Altbüron und Pfaffnau · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.