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712b CH-LU

§ 14 Verordnung zum Schutz der Wässermatten an der Rot in den Gemeinden Grossdietwil, Altbüron und Pfaffnau - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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§ 14 Verordnung zum Schutz der Wässermatten an der Rot in den Gemeinden Grossdietwil, Altbüron und Pfaffnau · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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