Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
712a CH-LU

§ 9 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen - Ausnahmebewilligungen

Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen · Ausnahmebewilligungen

1. Ausnahmen von den Zonenvorschriften können bewilligt werden

a. im Interesse der Schutzziele oder

b. wenn ausserordentliche Verhältnisse vorliegen und die Anwendung der Schutzvorschriften nicht zumutbar ist; die Schutzziele dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

2. Vorbehalten bleiben die Artikel 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) und die Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes vom 7. März 1989.

← § 8 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen Zweck § 10 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →