712a
CH-LU
§ 8 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen - Auflagen und Bedingungen
Zonenvorschriften
§ 8 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen · Auflagen und Bedingungen
1. Die auf Grund dieser Verordnung erteilten Bewilligungen können mit Bedingungen oder Auflagen im Interesse des Schutzzweckes verknüpft werden.