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712a CH-LU

§ 8 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen - Auflagen und Bedingungen

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§ 8 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen · Auflagen und Bedingungen

1. Die auf Grund dieser Verordnung erteilten Bewilligungen können mit Bedingungen oder Auflagen im Interesse des Schutzzweckes verknüpft werden.

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