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§ 5 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen - Bauliche Anlagen

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§ 5 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen · Bauliche Anlagen

1. Im ganzen geschützten Gebiet dürfen grundsätzlich keine Hoch- und Tiefbauten, keine Masten, Freileitungen, festen Einfriedungen und Reklamevorrichtungen errichtet werden.

2. ...

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