712a
CH-LU
§ 5 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen - Bauliche Anlagen
Zonenvorschriften
§ 5 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen · Bauliche Anlagen
1. Im ganzen geschützten Gebiet dürfen grundsätzlich keine Hoch- und Tiefbauten, keine Masten, Freileitungen, festen Einfriedungen und Reklamevorrichtungen errichtet werden.
2. ...