712a
CH-LU
§ 1 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen - Zweck
Geschütztes Gebiet
§ 1 Verordnung zum Schutze des Breitenacherriedes in der Gemeinde Greppen · Zweck
1. Das Breitenacherried und das ihm vorgelagerte Seegebiet des Vierwaldstättersees werden zur Sicherung der Landschaft vor Verunstaltung sowie zur Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt unter Schutz gestellt.