Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
712 CH-LU

§ 15 Verordnung zum Schutz des Steinibachriedes in der Gemeinde Horw - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 15 Verordnung zum Schutz des Steinibachriedes in der Gemeinde Horw · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 1996 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

← § 14 Verordnung zum Schutz des Steinibachriedes in der Gemeinde Horw Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →