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711e CH-LU

§ 22 Verordnung zum Schutze des Soppensees und seiner Umgebung - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 22 Verordnung zum Schutze des Soppensees und seiner Umgebung · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. August 1968 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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