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711e CH-LU

§ 21 Verordnung zum Schutze des Soppensees und seiner Umgebung - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 21 Verordnung zum Schutze des Soppensees und seiner Umgebung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Durch diese Verordnung werden die Verordnung zum Schutze des Soppensees und seiner Ufer vom 18. August 1961 und die vorsorgliche Verfügung zum erweiterten Schutze des Soppensees und seiner Umgebung vom 26. Mai 1966 aufgehoben.

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