711e
CH-LU
§ 1 Verordnung zum Schutze des Soppensees und seiner Umgebung - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verordnung zum Schutze des Soppensees und seiner Umgebung · Zweck
1. Die Verordnung bezweckt den Schutz des Soppensees und seiner Umgebung. Diese See- und Uferlandschaft ist als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten.