711d
CH-LU
§ 3 Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer - Schutzplan
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer · Schutzplan
1. Die Zonen sind im Schutzplan 1:4000 vom 30. April 2013 eingezeichnet. Der Schutzplan ist Bestandteil dieser Verordnung.
2. Der Schutzplan liegt in den Gemeinden Ebikon und Luzern und der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zur Einsicht auf.