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711d CH-LU

§ 2 Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer - Zoneneinteilung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer · Zoneneinteilung

1. Das geschützte Gebiet wird in folgende Zonen eingeteilt

a. Wasserzone,

b. Reservatzone,

c. Naturschutzzone,

d. Landschaftsschutzzone und

e. Erholungszone.

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