711c
CH-LU
§ 9 Verordnung zum Schutz des Sempachersees und seiner Ufer - Reservatzone
Schutz- und Nutzungsbestimmungen - Nutzungsbeschränkungen für die einzelnen Zonen
§ 9 Verordnung zum Schutz des Sempachersees und seiner Ufer · Reservatzone
1. Die Reservatzone umfasst besonders wertvolle Lebensräume im Uferbereich (Gehölze, Streueflächen, extensiv genutzte Wiesen).
2. Eine Reservatzone ist ein Vorranggebiet des Naturschutzes. Sie dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor Störungen.
3. In der Reservatzone sind alle landwirtschaftlichen Nutzungen auf die Pflegeziele auszurichten.