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711c CH-LU

§ 9 Verordnung zum Schutz des Sempachersees und seiner Ufer - Reservatzone

Schutz- und Nutzungsbestimmungen - Nutzungsbeschränkungen für die einzelnen Zonen
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§ 9 Verordnung zum Schutz des Sempachersees und seiner Ufer · Reservatzone

1. Die Reservatzone umfasst besonders wertvolle Lebensräume im Uferbereich (Gehölze, Streueflächen, extensiv genutzte Wiesen).

2. Eine Reservatzone ist ein Vorranggebiet des Naturschutzes. Sie dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor Störungen.

3. In der Reservatzone sind alle landwirtschaftlichen Nutzungen auf die Pflegeziele auszurichten.

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