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711c CH-LU

§ 2 Verordnung zum Schutz des Sempachersees und seiner Ufer - Schutzzonen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Verordnung zum Schutz des Sempachersees und seiner Ufer · Schutzzonen

1. Das geschützte Gebiet wird in folgende Zonen eingeteilt

a. Wasserzone,

b. Ruhezonen A und B für Wasservögel,

c. Reservatzone,

d. Naturschutzzone,

e. Uferschutzzone,

f. Landschaftsschutzzone und

g. Erholungszone.

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