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711b CH-LU

§ 9 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer - Ablagerungen

Zonenvorschriften
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§ 9 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer · Ablagerungen

1. Die Ablagerung von Kehricht, Bauschutt, Altmaterial und dergleichen ist im geschützten Gebiet ohne behördliche Bewilligung untersagt.

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