711b
CH-LU
§ 9 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer - Ablagerungen
Zonenvorschriften
§ 9 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer · Ablagerungen
1. Die Ablagerung von Kehricht, Bauschutt, Altmaterial und dergleichen ist im geschützten Gebiet ohne behördliche Bewilligung untersagt.