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711b CH-LU

§ 6bis Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer - Campieren

Zonenvorschriften
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§ 6bis Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer · Campieren

1. Das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und dergleichen ist im geschützten Gebiet untersagt, ebenso das Einrichten von Campingplätzen oder ähnlichen Anlagen.

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