711b
CH-LU
§ 22 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 22 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1962 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.