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711b CH-LU

§ 22 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 22 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1962 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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