711b
CH-LU
§ 1 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer - Zweck
Geschütztes Gebiet
§ 1 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer · Zweck
1. Um die Landschaft gegen Verunstaltung zu sichern, werden der Mauensee und seine nähere Umgebung als geschütztes Gebiet erklärt.