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711b CH-LU

§ 1 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer - Zweck

Geschütztes Gebiet
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§ 1 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer · Zweck

1. Um die Landschaft gegen Verunstaltung zu sichern, werden der Mauensee und seine nähere Umgebung als geschütztes Gebiet erklärt.

Zweck § 2 Verordnung zum Schutze des Mauensees und seiner Ufer →

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