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CH-LU
§ 3 Verordnung zum Schutz des Baldegger- und des Hallwilersees und ihrer Ufer - Pläne
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Verordnung zum Schutz des Baldegger- und des Hallwilersees und ihrer Ufer · Pläne
1. Die Zonen sind in den Schutzplänen Baldeggersee und Hallwilersee im Massstab 1:5000 vom 24. Januar 1992 sowie in den Planänderungen vom 29. Mai 2001 und vom 10. Mai 2005 im Massstab 1:2000 eingezeichnet. Die Pläne sind Bestandteil dieser Verordnung.
2. Die Pläne liegen in den betroffenen Gemeinden und in der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zur Einsicht auf.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
V 07 32 1 · lu (§ 3 Abs. 1 EntG)
Administrative Court Overturns Expropriation for Private Parking Access
weil sie kein Fahrzeug besessen hätten. Die in Art. 19 Abs. 2 RPG verankerte Erschliessungspflicht sei eine Aufgabe im Sinne von § 3 Abs. 1 EntG und liege im öffentlichen Interesse. Die Beschwerdeführer würden zu Unrecht die Auffassung vertreten, Abstell- und Parkplätze zäh