711
CH-LU
§ 20 Verordnung zum Schutz des Baldegger- und des Hallwilersees und ihrer Ufer - Anhörung
Für alle Zonen geltende Vorschriften
§ 20 Verordnung zum Schutz des Baldegger- und des Hallwilersees und ihrer Ufer · Anhörung
1. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald ist bei sämtlichen Bewilligungsverfahren, die eine Erstellung oder Veränderung von Bauten und Anlagen zur Folge haben, anzuhören.
2. ...