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711 CH-LU

§ 20 Verordnung zum Schutz des Baldegger- und des Hallwilersees und ihrer Ufer - Anhörung

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§ 20 Verordnung zum Schutz des Baldegger- und des Hallwilersees und ihrer Ufer · Anhörung

1. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald ist bei sämtlichen Bewilligungsverfahren, die eine Erstellung oder Veränderung von Bauten und Anlagen zur Folge haben, anzuhören.

2. ...

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