Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
711 CH-LU

§ 1 Verordnung zum Schutz des Baldegger- und des Hallwilersees und ihrer Ufer - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung zum Schutz des Baldegger- und des Hallwilersees und ihrer Ufer · Zweck

1. Die Verordnung bezweckt

a. die Erhaltung der See- und Uferlandschaft des Baldegger- und des Hallwilersees als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als schonend zu nutzender Erholungsraum,

b. die Förderung der Wiederherstellung beeinträchtigter Landschaftsteile, insbesondere der naturnahen Ufervegetation.

Zweck § 2 Verordnung zum Schutz des Baldegger- und des Hallwilersees und ihrer Ufer →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

7H 15 178 · lu (Art. 1 EntG)
Landowner Sewage Fee Waiver Invalid Due to Lack of Equivalent Consideration
srecht nur beansprucht werden kann, soweit es zur Erreichung des Zwecks notwendig ist (§ 5 Abs. 1 Satz 1 kEntG; im gleichen Sinn: Art. 1 EntG). ​ Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts fordert das öffentliche Interesse an einem Werk unter anderem, dass dieses auf
V 98 188 · lu (Art. 1 Abs. 2 EntG)
Electricity Line Installation Permit Requirement on Cantonal Roads
ner Sondernutzungskonzession erreicht werden, erscheint eine zwangsweise Übertragung des Eigentums nicht mehr als notwendig (vgl. Art. 1 Abs. 2 EntG). e) (...) 3. - Die Beschwerdeführerin wehrt sich weiter gegen die Erhebung einer Konzessionsgebühr. Sie rügt diesbezüglich ein
RRE Nr 257 · lu (§§ 1, 87 Abs. 1a EntG.)
Canton Responsible for Road Construction Bears Procedural Costs of Expropriation Approval
ng der Kosten für die Erteilung des Enteignungsrechtes mit der Genehmigung eines Kantonsstrassenprojektes. §§ 33, 77 Abs. 1 StrG; §§ 1, 87 Abs. 1a EntG. Der Kanton hat die mit der Genehmigung eines Kantonsstrassenprojektes entstandenen Verfahrenskosten, die im Zusammenhang mit der