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710 NLV CH-LU

§ 7 Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) - Meldung und Auszahlung

Pflege und Beiträge - ...
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§ 7 NLV · Meldung und Auszahlung

1. Die beitragsberechtigten Vertragspartner bestätigen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald im Rahmen der Strukturdatenerhebung die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen.

2. Wiederkehrende Pflegebeiträge und Abgeltungen werden jährlich ausbezahlt.

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