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NLV
CH-LU
§ 7 Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) - Meldung und Auszahlung
Pflege und Beiträge - ...
§ 7 NLV · Meldung und Auszahlung
1. Die beitragsberechtigten Vertragspartner bestätigen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald im Rahmen der Strukturdatenerhebung die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen.
2. Wiederkehrende Pflegebeiträge und Abgeltungen werden jährlich ausbezahlt.