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710 NLV CH-LU

§ 22 Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 22 NLV · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 6. Mai 1965 wird aufgehoben.

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