710
NLV
CH-LU
§ 2 Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) - Berechnung
Ersatzabgaben
§ 2 NLV · Berechnung
1. Für die Berechnung des Wertes von Ersatzland ist dessen Verkehrswert massgeblich.
2. Für die Berechnung der Kosten baulicher Massnahmen ist in der Regel ein Projekt mit Kostenvoranschlag zu erstellen.
3. Massgeblich sind die Kosten im Zeitpunkt der Erteilung der Ausnahmebewilligung.