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710 NLV CH-LU

§ 11a Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) - Pflegebeiträge für geschützte oder schutzwürdige extensiv genutzte Weiden

Pflege und Beiträge - ...
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§ 11a NLV · Pflegebeiträge für geschützte oder schutzwürdige extensiv genutzte Weiden

1. Die Nutzung und Pflege von extensiven Moorweiden in grossen Weidegebieten haben nach einem hierfür erarbeiteten Pflegekonzept zu erfolgen. Für die angepasste Nutzung und Pflege beträgt der Pflegebeitrag pro Jahr und Are Fr. 5.-.

2. An die zusätzlichen Aufwendungen für die Streunutzung nicht ausreichend abgeweideter Teilflächen (Weidestreuschnitt) in extensiven Moorweiden wird pro Jahr und effektiv gemähter Fläche ein Pflegebeitrag von Fr. 5.- pro Are ausgerichtet.

3. An die zusätzlichen Aufwendungen für die Strukturpflege in extensiv genutzten Trockenweiden wird ein Pflegebeitrag von Fr. 5.- pro Jahr und Are ausgerichtet.

4. Für Weideflächen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die von nicht direktzahlungsberechtigten Bewirtschaftern genutzt werden, wird ein Pflegebeitrag von Fr. 9.- pro Jahr und Are ausbezahlt.

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